Joël’s learnings
- 1\. Es gibt in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht. Stattdessen werden bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Unternehmen in der Regel die natürlichen Personen (Geschäftsführung, Mitarbeitende) strafrechtlich verfolgt, nicht das Unternehmen selbst.
- 2\. Die Haftung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern ist oft deutlich umfangreicher als angenommen. Die Gesellschaftsform (z.B. GmbH) oder eine D&O-Versicherung schützen nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.
- 3\. Auch Mitarbeitende können strafrechtlich belangt werden, selbst wenn sie nur auf Anweisung gehandelt haben. Die Tatsache, dass eine Vorgesetzte etwas angeordnet hat, ist kein Rechtfertigungsgrund für strafbares Handeln.
- 4\. Investorinnen und Investoren können in bestimmten Fällen ebenfalls strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, insbesondere wenn sie aktiv Einfluss auf möglicherweise illegale Geschäftspraktiken nehmen.
- 5\. Ein angemessenes Compliance-Management-System ist für Unternehmen jeder Größe wichtig. Es geht dabei vor allem um klare Kommunikation, Delegation von Verantwortlichkeiten und regelmäßiges Monitoring - nicht unbedingt um komplexe Strukturen oder umfangreiche Regelwerke.

