Insolvenz

Insolvenz bezeichnet die Situation, in der ein Unternehmen oder eine Person die fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann oder überschuldet ist. In Deutschland besteht dann eine gesetzliche Pflicht, ohne schuldhaftes Zögern ein Insolvenzverfahren zu beantragen; eine Verzögerung kann für die Geschäftsführung persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Das Verfahren dient dazu, die verbliebenen Mittel geordnet zu verteilen und, wo möglich, eine Sanierung des Unternehmens zu ermöglichen.

BeispielEinem Start-up bricht die zugesagte Anschlussfinanzierung weg, und die Liquidität reicht nur noch für die Löhne des laufenden Monats. Die Geschäftsführung muss dann prüfen lassen, ob Zahlungsunfähigkeit vorliegt, und gegebenenfalls fristgerecht Insolvenz anmelden, statt weitere Verbindlichkeiten einzugehen.

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