Vorkaufsrecht

Das Recht bestehender Gesellschafter, neue Anteile vorzuziehen oder Anteile, die verkauft werden sollen, zu den gleichen Bedingungen zu erwerben.

BeispielDas Vorkaufsrecht stellt sicher, dass bestehende Investoren die Anteile eines Gesellschafters zuerst kaufen können.

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