Übernahmerecht (Angebotspflicht)

Regelungen, die bei Überschreitung bestimmter Beteiligungsschwellen (z. B. 30 %) eine Pflicht zum Übernahmeangebot an Minderheitsaktionäre auslösen.

BeispielErwirbt ein Aktionär mehr als 30 % der Aktien, kann eine öffentliche Angebotspflicht entstehen.

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