Rückbeteiligung

Von Rückbeteiligung spricht man, wenn Verkaufende beim Verkauf ihres Unternehmens nicht vollständig aussteigen, sondern einen Teil des Erlöses in die neue Gesellschaft oder die Muttergesellschaft reinvestieren. Sie bleiben dadurch als Miteigentümer:innen beteiligt und profitieren von der weiteren Wertentwicklung, tragen aber auch das Risiko mit. Käufer:innen nutzen das Modell, um unternehmerisches Wissen im Betrieb zu halten und Interessen anzugleichen, statt nach dem Verkauf ein führungsloses Unternehmen zu übernehmen.

BeispielDie Inhaberin eines Solarbetriebs verkauft ihr Unternehmen für fünf Millionen Euro, legt davon eine Million als Anteil an der übernehmenden Gruppe zurück und führt den Betrieb weiter – ihr Anteil steigt im Wert, wenn die Gruppe insgesamt wächst.

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