Mehrheitsbeteiligung

Eine Mehrheitsbeteiligung liegt vor, wenn ein Investor oder ein Unternehmen mehr als 50 Prozent der Anteile und damit in der Regel die Stimmenmehrheit an einer Gesellschaft hält. Damit verschiebt sich die Kontrolle: Geschäftsführung, Strategie und Gewinnverwendung lassen sich gegen den Willen der Minderheit entscheiden, für bestimmte Beschlüsse sind allerdings größere Mehrheiten nötig. Für Gründungsteams ist der Punkt entscheidend, weil sie mit dem Überschreiten dieser Schwelle die unternehmerische Hoheit über ihr eigenes Unternehmen abgeben.

BeispielEin Beteiligungsunternehmen übernimmt 70 Prozent an einem Handwerksbetrieb; das bisherige Gründungsteam behält 30 Prozent und die operative Leitung, kann aber die Bestellung einer neuen Geschäftsführung nicht mehr allein verhindern.

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