Tom Beck: Leben zwischen Musik und Schauspiel
Wisdom Wednesday

Rechtsanspruch für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und ähnliche, der deren erbrachte Leistungen gegen Nutzung schützt (separat zum Urheberrecht).
BeispielDie GVL verwaltet die Leistungsschutzrechte für die ausübenden Musiker.