Legislaturperiode

Die Legislaturperiode, auch Wahlperiode genannt, ist der Zeitraum, für den ein Parlament gewählt ist und in dem es Gesetze beschließen kann; im Deutschen Bundestag beträgt sie regulär vier Jahre. Mit ihrem Ende verfallen alle noch nicht abgeschlossenen Gesetzesvorhaben und müssen im neuen Parlament neu eingebracht werden. Diese feste Taktung erklärt, warum politische Vorhaben oft unter Zeitdruck geraten und langfristige Themen es schwer haben.

BeispielEin Gesetzentwurf zur Reform der Rentenbesteuerung wird kurz vor der Bundestagswahl nicht mehr abschließend beraten und muss in der neuen Wahlperiode vollständig neu eingebracht werden.

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