Exklusivrechte

Exklusivrechte sind vertraglich eingeräumte Nutzungsrechte, die nur einer einzigen Partei zustehen – alle anderen, teils auch die Rechteinhaber:innen selbst, dürfen das Werk im vereinbarten Rahmen nicht verwerten. In Medien- und Plattformgeschäften sind sie ein zentrales Wettbewerbsinstrument, weil exklusive Inhalte Nutzende an ein Angebot binden. Der Preis dafür sind hohe Vorabkosten und ein Risiko, wenn die erworbenen Titel weniger nachgefragt werden als erwartet.

BeispielEine Audioplattform sichert sich für drei Jahre die exklusiven Hörbuchrechte an den Titeln eines bekannten Verlags – Konkurrenzdienste können diese Werke in dieser Zeit nicht anbieten.

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