Wie funktionieren Beteiligungen rechtlich?

30. September 2016, mit Joel Kaczmarek

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Joel Kaczmarek: Hallo und herzlich willkommen zum Legal & Tax Podcast von Digital Kompakt. Jetzt wundert ihr euch, hä, was passiert denn hier, Legal & Tax? Man hört es ja schon so ein bisschen am Namen. Es geht darum, wir wollen rechtliche Aspekte und manchmal durchaus auch steuerliche Aspekte leicht, verständlich und kompakt erklären. Wenn ich wir sage, merkt man, ich bin nicht alleine, denn mit mir sitzt noch ein sehr sympathischer und kompetenter junger Mann. Stell dich doch mal ganz kurz vor.

Jörg Zätsch: Ja, hallo, Jörg Zätsch. Ich freue mich, dass es jetzt losgeht. Legal insoweit, als ich Rechtsanwalt bin und Partner bei CMS Hasche-Siegle. Wir sind eine der größten deutschen Wirtschaftskanzleien und ich persönlich sitze in Berlin und bin im Bereich Venture Capital und M&A dort besonders Exits tätig. Wir haben hier so ein kleines Tech-Team, was dann nebenbei auch die IP noch mit abdeckt und natürlich auch Steuerfragen, die gerade bei der Strukturierung von Exits eine Rolle spielen.

Joel Kaczmarek: Man darf dazu sagen, ich habe Jörg zu Gründerszene-Zeiten kennengelernt, wo er mich selber auch schon weitergebildet hat. Ich habe einzelne Seminare begleitet und das macht er sehr, sehr gut. Ich finde, der Fairness halber und der Transparenz halber sollte man sagen, wir beide arbeiten auch wirtschaftlich zusammen. Aber bei dem Format hier ist wirklich klarer Fokus, geilen Content bauen und da kann ich firsthand bezeugen, Jörg ist da super drin. Vor allem witzigerweise, ich habe oft den Fall, dass ich ihm von irgendwelchen Unternehmen erzähle und dann sagt er immer, ich kann dir nichts sagen, die haben wir schon mal beraten. Also man merkt, er ist auch in der Szene sehr gut verdrahtet. Er hat mit den relevanten Leuten zu tun. So, bevor wir in das Thema starten, ein ganz kurzer Hinweis, den muss man immer sagen, wenn man mit rechtlichen Sachen macht. Wir machen hier natürlich keine Rechtsberatung, also wenn ihr irgendwas in dem Bereich machen wollt, die ihr dazu hört, lasst euch immer fein beraten von dem richtigen Anwalt. Geht hin, vielleicht zu Jörg, vielleicht habt ihr schon jemanden, aber dass das klar ist, das ist hier eher Anregung als irgendwie rechtsverbindlich. So, worum geht es heute? Und zwar, wir wollen mal ganz simpel anfangen mit dem ganzen Thema Dokumentation und zeitlicher Ablauf. Das heißt, welche Dokumente habe ich eigentlich, wenn ich ein Unternehmen gründe und perspektivisch auch Menschen daran beteilige, sprich Investoren, Business Angels, VCs. Womit fangen wir da am besten an? Man hat ja so ein bisschen den typischen Gründungscharakter, wenn man eine GmbH hat, da hat man ja eigentlich zwei Dokumente. Wie würde ein Anwalt, der ja immer sehr systemisch denkt, erfahrungsgemäß, wie würdest du das erklären?

Jörg Zätsch: Ja, also gucken wir uns mal eine klassische Venture-Capital-Runde einfach an. Logisch ist, dass jede GmbH einen Gesellschaftsvertrag hat. Das gibt es auch schon bei der Gründung. Und bei der VC-Runde gibt es aber noch eine Menge andere Dokumente. Das kann man so ein bisschen aufteilen. Das erste ist der sogenannte Beteiligungsvertrag oder für diejenigen, die es lieber englisch haben wollen, das Investment Agreement. Das Investment Agreement beschreibt den Ablauf der Transaktion. Das muss man sich so vorstellen wie ein Rahmenvertrag. Da steht im Schwerpunkt drin, was ist denn die Bewertung, wie viele Anteile bekommt der Investor oder die Investorengruppe. Was sind die Vorzüge? Wie kommt das Geld rein? Also der Ablauf. Und dann gibt es da ganz viele Anlagen zu. Anlagen sind zum Beispiel, wie sieht der Gesellschaftsvertrag aus? Denn der Investor wird unter Garantie nicht den alten Gesellschaftsvertrag einfach so übernehmen. Das wird also Anlage werden, neuer Gesellschaftsvertrag. Er wird sich die Geschäftsführer-Anstellungsverträge anschauen, wird sagen, okay, es gibt die und die Anlage. neuen Geschäftsführer-Anstellungsverträge, weil es da bestimmte Präferenzen gibt, wie man das haben möchte. Wenn man einen Beirat oder einen Aufsichtsrat hat, wird es dazu noch etwas geben, da wird im Beteiligungsvertrag geregelt sein, wie wird der eigentlich besetzt, wer kommt da rein, all die Dinge, sodass man eigentlich ein großes Set hat. Und neben diesem Beteiligungsvertrag steht noch ein sogenanntes Shareholder Agreement oder auch eine Gesellschaftervereinbarung. Jetzt fragt man sich, Moment mal, ich habe doch schon den Gesellschaftsvertrag. Wieso brauche ich eigentlich noch eine Gesellschaftervereinbarung oder auch Shareholders Agreement genannt? Hintergrund ist folgender. Der Gesellschaftsvertrag liegt beim Register. Kann jeder einsehen. auch du Joel, kannst du ja online, machst du ja auch öfter, um rauszufinden, wie eigentlich die genauen Beteiligungen sind. Und man möchte natürlich nicht, dass jetzt unbedingt alle Einzelheiten der Öffentlichkeit und so investigativen Reportern wie Joel zur Verfügung stehen. Und deswegen regelt man neben dem Gesellschaftsvertrag Etwas zusätzliches, nämlich eine schuldrechtliche Vereinbarung, so nennt das der Jurist, zwischen den Gesellschaftern. Und da steht dann typischerweise drin, wer darf wann verkaufen. Wie ist denn eigentlich diese ominöse Liquidation Preference ausgestaltet? Was ist mit Anti-Dilution? Wird ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eingeführt? Gibt es Nachschlusspflichten? Kommt eine zusätzliche Finanzierung rein? Gibt es Milestones? All die Sachen, die man nicht gerne da drin hätte, also die das Zusammenleben der Gesellschafter in Zukunft betreffen. Vor allem aber die Frage, wer darf wann verkaufen? Und die steht neben dem Gesellschaftsvertrag.

Joel Kaczmarek: Kannst du eigentlich mal so als kleine Randnotiz sagen, ich habe jüngst den Fall erlebt, dass mir ein Unternehmer gesagt hat, er hatte ein Thema, er hat Sachen nur beurkunden lassen und nicht beglaubigen. Das ist ja manchmal auch noch so was bei solchen Geschichten. Was davon muss man beurkunden lassen, was beglaubigen und was ist eigentlich der Unterschied dazwischen?

Jörg Zätsch: Schöne Rechtsfrage. Also die Beurkundung, dort wird etwas vorgelesen, der Notar liest den Text vor und die Parteien unterschreiben das Dokument. Bei der Beglaubigung wird nichts vorgelesen, sondern der Notar bestätigt nur, dass die Person, die vor ihm erscheint, das unterschrieben hat. Und die Beurkundung brauchen wir in unserem Zusammenhang aus verschiedenen Gründen. Einmal muss bei der GmbH, das ist ja die meistverwendete Rechtsform, die Kapitalerhöhung beurkundet werden. Es muss aber auch die Verpflichtung zur Übertragung eines Geschäftsanteils beurkundet werden. Also wenn wir später noch kommen zu Drag und Mitverkaufspflichten, dann löst das eigentlich die Beurkundung dieser ganzen Geschichte hier aus, neben der Kapitalerhöhung. Das heißt, Eigentlich wird das ganze Paket beurkundet und das kann lange dauern. Und hierzu vielleicht dann auch noch ein kurzer Praxistipp, ein bisschen vorab planen, also so, wenn man lange Garantien hat, vor allen Dingen mit Anlagen, die muss eigentlich der Notar alle lesen. Also erstmal sich die Frage stellen, brauche ich das, auch aus Sicht des Investors? Und zweitens kann ich das nicht taktisch so machen, dass ich eine sogenannte Bezugsurkunde mache. Die wird dann vorher verlesen. Der Notar verliest die Drittperson, in der Regel seinen Angestellten. Und die wird dann einen Tag vorher gefertigt. Die gibt es dann. Das sind dann zum Beispiel die umfangreichen Anlagen zu Garantien. Die ist dann beurkundet und am nächsten Tag kommt man, beurkundet mit allen anwesenden Parteien den Beteiligungsvertrag und die Gesellschaft der Vereinbarung und kann dann auf die bereits beurkundete Bezugsurkunde vom Vortrag Bezug nehmen und muss sich das nicht nochmal anhören.

Joel Kaczmarek: Ich lege das jedem ans Herz, dass er sich da mal intensiv auseinandersetzt, dass er auch mal nachfragt, weil wie gesagt, ich hatte gerade den Fall, wo dann ein Investment nicht geklappt hat und derjenige musste dann das Investment sozusagen 1 zu 1 zurückzahlen, obwohl es ausgegeben war, weil er es nur beurkunden hat lassen und nicht beglaubigen.

Jörg Zätsch: Also Dann weg dann andersrum, weil das nur Beglaubigungen hat und nicht Beurkunden. Aber es ist auch wichtig, das ein bisschen zu planen vom zeitlichen Ablauf. Vor allen Dingen, wenn man ausländische Investoren hat, wie Amerikaner, die das nicht gewohnt sind, die stöhnen dann auf und sagen, was ist denn hier los? Schwierig. Wenn wir bei der Aktiengesellschaft sind, ist das anders. Wenn du Aktien überträgst, musst du das nicht beurkunden lassen. Deswegen sind der Beteiligungsvertrag und die Aktionärsvereinbarung bei der Aktiengesellschaft nicht zu beurkunden, aber auch die Kapitalerhöhung.

Joel Kaczmarek: Wo du Zeitablauf sagst, das ist ja ein ganz wichtiger Hinweis. Was würdest du sagen, wie lange dauert typischerweise so etwas zu verhandeln und dann den ganzen Beurkundungsprozess? Das unterschätzt man ja relativ leicht.

Jörg Zätsch: Ja, das ist eine ganz beliebte Frage und so schwierig ist auch die Antwort. Ich sehe Sachen von drei Wochen bis drei Monaten oder länger. Das hängt von ganz unterschiedlichen Sachen ab. Ist es nur ein Investor? Ist das einfach strukturiert? Ist es ein Konsortium von Investoren? Ist der Gründerkreis bestätigt? Sagen wir mal problematisch. Gibt es da noch Sachen, die geklärt werden müssen? Muss einer ausgekauft werden? Ist vielleicht ein Hiccup aufgetreten bei der Due Diligence des Investors, sodass da Fragen kommen?

Joel Kaczmarek: Ein Schluckauf.

Jörg Zätsch: Ein Schluckauf, ja. Ein Thema, wo man sagt, Mensch, das muss irgendwie vor dem Investment gelöst werden. Das kann es natürlich auch nochmal verzögern.

Joel Kaczmarek: So und dann geht irgendwie dieses Thema los, man spricht einen Investor an, man merkt irgendwie, man ist interessiert, dann kommt ja so dieses magische Wort Termsheet, was du auch gesagt hast und du Diligence ins Spiel. Also ich sage dir mal, was so bei mir ankommt als Bedeutung, vielleicht sieht das ein Anwalt immer ein bisschen anders. Termsheet heißt für mich eigentlich immer, man definiert die Terms, auf denen man zusammenarbeiten möchte, also ein bisschen so eine Art Letter of Intent, aber schon mit einer gewissen Verbindlichkeit. Bei mir ist irgendwie angekommen, wenn man einen Termsheet irgendwie bricht, das ist schon so, also eigentlich ein bisschen No-Go. Wenn ein Investor dir einen Termsheet abgibt, dann ist das schon, ich möchte bei dir investieren, das sind grob die Terms, auf die wir uns geeinigt haben. und wenn ich dir das sage, dann mache ich das auch. Das ist so grob mein Verständnis von einem Termsheet.

Jörg Zätsch: Deckt sich das mit deiner Ja, also das ist ein gutes Verständnis. Es ist egal, was drüber steht, ob das Termsheet ist, Letter of Intent, Memo of Understanding oder was auch immer. Rechtlich regelt man meistens irgendwann unten, dass es unverbindlich ist, bis auf so Sachen wie vielleicht Exklusivität, Geheimhaltung, Kostentragung. Aber es ist rechtlich unverbindlich. Das heißt aber nicht, dass es in der Praxis unverbindlich ist. Du kannst nicht kommen, auch als Gründer nicht, und sagen, Moment mal, jetzt möchte ich eine andere Bewertung haben. Da muss schon was Großes passiert sein. Und deswegen ist auch Gründersicht auch wichtig, zu verstehen, was in diesem Termsheet drinsteht. Und da gibt es ja nun viele, wissen wir ja auch, Passwörter auf Englisch. Dann auch mal nachzufragen, geschickt vielleicht, und zu sagen, was heißt das denn eigentlich? Können wir das durch ein Beispiel verdeutlichen? Denn kleine Worte kommen ja vielleicht noch im Laufe unserer Unterhaltung zu, können da viel ausmachen.

Joel Kaczmarek: Ja, sehr guter Hinweis. Also ich beobachte das relativ oft, dass man so ein bisschen, also Buzzwords hast du ja auch gerade gesagt, dass Leute sich nicht die Blöße geben wollen, zu sagen, dass sie etwas nicht verstehen. Und da gibt es ja manchmal, das können ja ganz simple Worte sein. So fully diluted wäre so ein Begriff.

Jörg Zätsch: Ja, aber anti-dilution auch. Das sind halt schillernde Begriffe und ehrlich gesagt auch unter Anwälten. Der eine versteht es mit dieser Nuance, der andere mit dieser Nuance.

Joel Kaczmarek: Also empfehlenswert, immer genaue Begriffsklärung zu machen. Dann haben wir gelernt, es ist ein bisschen eine Absichtserklärung, die jetzt nicht rechtsverbindlich ist, außer dass man sagt, ich rede jetzt mit keinem anderen und wir werden stillschweigen. Was würdest du denn trotzdem sagen aus juristischer Sicht, weil du gerade genau den Fall angesprochen hast? Beide Seiten können da eigentlich hinterher nicht mehr so richtig hingehen und sagen, nö, mach ich jetzt komplett anders, es sei denn, es passiert was Grobes. Jetzt kann es aber schon passieren im Unternehmer, dass er sagt, du, meine, die Nachfrage ist immer so gestiegen, ich habe einen Investor, der zahlt mir den doppelten Preis oder du, wir haben jetzt hier irgendwie unsere Patentanmeldung durchbekommen, das hilft uns auf ein ganz neues Level. Was hat man denn für so einen Hebel bei so einem Termsheet hinterher nochmal zu sagen, ich hätte da gerne was angepasst?

Jörg Zätsch: Also die Beispiele, die du jetzt genannt hast, fände ich unglücklich für eine Nachverhandlung. Weil, nehmen wir die Einreichung oder das Durchbringen des Patents, das ist absehbar. Da muss ich das ansprechen von vornherein und mir über das Timing Gedanken machen oder über eine Anpassung oder sonst was reden. Wenn ein Riesenauftrag reinkommt, weiß ich das meistens auch vorher, weil ich mit denen ja spreche und verhandele über den Riesenauftrag. Also das sind Dinge, die ich vorher ansprechen würde. Insgesamt finde ich, sollte man sich an das, was man an das Termsheet abgesprochen hat, halten, auch von Investorenseite. Natürlich sagen die immer Subject to Due Diligence, ist auch richtig, wenn was hochkommt, muss man darüber sprechen. Aber was da steht, das sind erstmal, wie du es vorhin beschrieben hast, die Kernparameter und dann nochmal Nachkarten, finde ich immer ein bisschen schwierig.

Joel Kaczmarek: Due Diligence ist ja jetzt auch schon ein paar Mal gefallen, der Begriff. Also wir haben einen Termsheet aufgesetzt, das heißt eine non-rechtsverbindliche Absichtserklärung, wie wir das zusammen regeln wollen. Jetzt geht ein Investor hin und macht so einen Due Diligence, das heißt er prüft so ein Unternehmen auf Herz und Nieren. Wie muss ich mir sowas aus juristischer Sicht vorstellen? Wie siehst du so ein Thema als Anwalt?

Jörg Zätsch: Nehmen wir mal vielleicht ein Unternehmen, was schon eine erste Finanzierung durch Friends & Family hat und jetzt eine Serie A-Runde hat. Dann sagt der Investor, okay, ich muss mir das jetzt mal näher anschauen, das Unternehmen, und lässt es aus verschiedenen Sichtweisen überprüfen. Er guckt sich natürlich den Commercial Case an, das ist ganz klar, und er wird in der Regel eine rechtliche Due Diligence beauftragen, um das Unternehmen in einem gewissen Umfang mal abzuchecken, ob da rechtlich alles okay ist. Das ist die Investorensicht. Was macht man dazu? Normalerweise aus Investorensicht beauftragt man eine Kanzlei. Die Kanzlei sagt dann, ich hätte gern die und die Dokumente gesehen. Das ist ein sogenannter Due Diligence Questionnaire. Und wenn man das noch nicht von Unternehmensseite vorbereitet hat, dann ist jetzt die Zeit, wo man diese Unterlagen zusammensuchen muss. Was wahnsinnig zeitintensiv ist, weil Anwälte wollen meistens irgendwie viel Zeug wissen. Manchmal wollen sie auch Sachen wissen, die gar nicht relevant sind. Schwierig. Deswegen mein Tipp an Gründer, umdrehen den Prozess. Selbst die Dokumente so ordnen, dass man sie jederzeit einem Investor zeigen könnte. Also die Brille des Investors aufsetzen, wenn man sein Dokumentenmanagement gestaltet, sodass man auf Knopfdruck diese Dokumente liefern kann. Und wie liefert man sie? Üblicherweise in einem Datenraum. Also sie werden irgendwie online zugänglich gemacht. Ich bin nie so ein Riesenfreund davon, alles aus Gründersicht runterladbar zu machen, denn dann kann ich gleich eine DVD schicken mit den ganzen Dokumenten an den Investor. Auf der anderen Seite macht es das natürlich, ich sitze ja auch vor dem Bildschirm und gucke mir die Dokumente auf Investorenseite an, sehr viel einfacher für die Leute, die es durchgucken müssen haben.

Joel Kaczmarek: Was würdest du denn empfehlen? Was ist denn da so das Mittel der Wahl? Also ich glaube, man würde als Gründer einen Teufel tun, das bei Dropbox oder Google Drive hochzuladen.

Jörg Zätsch: Dropbox und Google Drive wird zwar auch gemacht, aber das würde ich nicht empfehlen. Es gibt andere kleinere Produkte. Ich glaube, The Box wird häufiger genommen. Da sieht man auch, wer wie aktiver in dem Datenraum ist. Ganz interessant. Aber das ist in der Tat eher für größere Runden. Dann gibt es natürlich, wenn ich einen M&A-Prozess mache, dann gibt es dort richtige professionelle Anbieter, wo ich genau sehen kann, wer hat wie wo zugegriffen.

Joel Kaczmarek: Was passiert denn jetzt eigentlich, wenn so eine Due Diligence irgendwie nach hinten losgeht in irgendeiner Form? Wenn man jetzt irgendwie merkt, also ich habe das durchaus beim Unternehmen gehabt, wo ich gehört habe, die haben sogar gleich zwei Due Diligences gemacht mit zwei separaten Investoren. Beide haben sozusagen was gefunden, was ihnen nicht gefallen hat. Du hast ja eigentlich gesagt, üblicherweise werden so eine Kosten von so einer Due Diligence sogar ans Unternehmen zurückgegeben. Was passiert denn dann?

Jörg Zätsch: Also im Termsheet würde ich bei erfolgreichem Investment, also wenn die reingegangen sind, dann werden die umgelegt, die Kosten in Anführungszeichen. Wenn die Transaktion nicht zustande kommt, dann werde ich zurückhalten, dem Termsheet zu vereinbaren, die tragen die Gründer oder die Company die Kosten. Das muss man verhandeln. Also soweit zu den Kosten und das wird ja im Termsheet dann bindend festgelegt. Was passiert denn eigentlich bei Abbruch? So, was passiert, wenn sowas da ist? Also in der ersten Regel würde man mal sprechen und gucken, was ist das für ein Thema. Wenn wir das mal clustern wollen, es kann ein Knockout-Kriterium rechtlicher Art sein. Beispiel, das ist schlichtweg unzulässig, was dort gemacht wird. Nun heißt es nicht, weil was unzulässig ist, dass man vielleicht nicht investiert, aber man muss davor in seine Statuten gucken. Es gibt ja durchaus Geschäftsmodelle, die den Rechtsbruch planen. Das ist ja, kann man so oder so sehen. Dann gibt es das zweite Thema, reparables Issue, zum Beispiel, banale Beispiele. Es gibt noch zig Domains, die auf die Gründer registriert sind. Klassiker. Und nicht auf die Company. Der Investor will natürlich, dass alle Domains auf die Company sind. Da würde man sagen, okay, das wird jetzt noch erledigt, wird übertragen. Oder komplexere Sache, man hat herausgefunden in der Due Diligence, es ist ein Plattformmodell und diese Plattform braucht eine BaFin-Erlaubnis. Auch ja, heiß diskutiertes Thema in der Szene. Da könnte man sagen, es gibt jetzt ein Geld. und das zweite Geld gibt es, wenn entweder die Erlaubnis da ist oder wenn ein Dienstleister eingebunden wird, der über diese Banklizenz verfügt. Also da muss man dann schauen, was ist eigentlich das Thema, was aufgedeckt worden ist und wie löst man das? Also in den seltensten Fällen ist es ein Knockout-Kriterium.

Joel Kaczmarek: Letzte Abschlussfrage vielleicht so ein bisschen, weil du dieses schöne Wort Hiccups hattest, also ein Schluck auf. Was würdest du sagen, wo kann es so ein Hiccup in diesem ganzen Prozess geben? bei Dokumenten, bei irgendwie Due Diligence, bei Termsheet? Was sind so deine Top 3 oder Top 5, wo du sagst, das passiert immer wieder?

Jörg Zätsch: Schauen wir mal, was wir angucken würden rechtlich, woran so ein Geschäftsmodell hängt. Das ist einmal auf jeden Fall, dass bei einer IP-getriebenen Company das IP in der Company sitzt.

Joel Kaczmarek: Also IP bedeutet Intellectual Property.

Jörg Zätsch: Intellectual Property, die gewerblichen Schutzrechte, Beispiel wenn ich eine Software habe, dass die Company auch alle Rechte hat. Das heißt, die Leute, die bei uns rechtlich Intellectual Property machen, schauen sich an, wie ist eigentlich die Kette dieser Intellectual Property Rights, dieser Urheberrechte. Wurden die alle in der Gesellschaft durch Mitarbeiter geschaffen? Wurden die durch einen Geschäftsführer geschaffen? Wurden die durch einen Gründer geschaffen, der vielleicht gar keinen Arbeitsvertrag mit der Gesellschaft hat? Und wenn ja, gibt es da einen Übertragungsvertrag? Gibt es Teile des Intellectual Properties, die vorher angearbeitet wurden, zum Beispiel bei einer Universität. Wenn das Startup eine Ausgründung aus der Universität ist, hat die Universität zugestimmt, dass das darüber gegangen ist. Das ist eines der großen Punkte bei IP, also Punkt Nummer eins. Punkt Nummer zwei hängt auch mit IP zusammen, ist die Nutzung von Open Source. Technologieunternehmen nutzen natürlich viel Open Source, das macht ja fast jeder. und guckt man als Rechtsspezialist, unsere Leute gucken dann da drauf, was ist das eigentlich für eine Open Source, die da verwendet wird. Denn man muss aufpassen, dass diese, ich vereinfache es jetzt, dass die Open Source nicht mit der Kernsoftware verbunden ist und die Open Source womöglich Lizenzbedingungen enthält, die sagt, wenn ich das mit meiner eigenen Software mache, zu einem gemeinsamen und diese Software dann verwerte, dann muss ich auch das, was gemeinsam entstanden ist, die neue Software, als Open Source der Public Domain zur Verfügung stellen. Und das wäre natürlich ein Knockout auch für den Value der Gesellschaft. Also das sind die zwei Punkte, wo man beim IP drauf gucken würde. Dann schaut man sich natürlich die Klassiker an. Man schaut, wie ist eigentlich der Gesellschaftskreis, hat da jeder seine Anteile, geht auch manchmal was schief. Man guckt ein bisschen die arbeitsrechtliche Situation an, passen die arbeitsrechtlichen Verträge, sind da ausreichend IP-Klauseln drin oder ist da sonst irgendwas Ungewöhnliches? und dann schaut man sich das Geschäftsmodell an. Da kommen dann so regulatorische Fragen auf, wie wir sie vorhin gerade besprochen hatten. Oder auch Haftungsthemen, ist das ausreichend so aufgestellt? Das sind eigentlich so die Klassiker.

Joel Kaczmarek: Hervorragend. Das ist super spannend gewesen. Also ich danke dir ganz herzlich, dass du schon mal so klassische Fehler, klassische Probleme gesagt hast, aber auch irgendwie Kosten und Zeit. Es ist ja nicht selbstverständlich für Anwälte, dass man da gerne drüber redet. Ich glaube, das war ein sehr, sehr schöner Ritt und freue mich darauf, mit dir noch weitere Sachen in der Art aufzunehmen. Ich danke dir ganz herzlich.

Jörg Zätsch: Lieben Dank.

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