5 Mythen zur Haftung im eigenen Unternehmen 🔥

8. Mai 2025, mit Joel KaczmarekCarolin Raspé


🧠 Joëls Learnings

  1. Es gibt in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht. Stattdessen werden bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Unternehmen in der Regel die natürlichen Personen (Geschäftsführung, Mitarbeitende) strafrechtlich verfolgt, nicht das Unternehmen selbst.

  2. Die Haftung von Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern ist oft deutlich umfangreicher als angenommen. Die Gesellschaftsform (z.B. GmbH) oder eine D&O-Versicherung schützen nicht vor strafrechtlicher Verfolgung.

  3. Auch Mitarbeitende können strafrechtlich belangt werden, selbst wenn sie nur auf Anweisung gehandelt haben. Die Tatsache, dass eine Vorgesetzte etwas angeordnet hat, ist kein Rechtfertigungsgrund für strafbares Handeln.

  4. Investorinnen und Investoren können in bestimmten Fällen ebenfalls strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, insbesondere wenn sie aktiv Einfluss auf möglicherweise illegale Geschäftspraktiken nehmen.

  5. Ein angemessenes Compliance-Management-System ist für Unternehmen jeder Größe wichtig. Es geht dabei vor allem um klare Kommunikation, Delegation von Verantwortlichkeiten und regelmäßiges Monitoring - nicht unbedingt um komplexe Strukturen oder umfangreiche Regelwerke.