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Joel Kaczmarek: Hallo und herzlich willkommen zu einer neuen Folge Legal und Text von Digital Kompakt. Ich bin Joel Kaczmarek und mit mir ist wieder der Rechtsgelehrte Jörg Zätsch dabei. Hallo Jörg.
Jörg Zätsch: Rechtsgelehrte klingt super.
Joel Kaczmarek: Ja, dann sag doch nochmal ein, zwei Sätze zu dir, damit die Leute auch ein Gefühl kriegen, die noch nicht zugehört haben in den ersten Folgen.
Jörg Zätsch: Danke Joel. Ich bin Partner bei CMS Hasche Siegle. Wir sind eine der größeren wirtschaftsberatenden Anwaltskanzleien. Hier in Berlin haben wir einen Fokus auf die Technologieszene gelegt, beraten da in einem Team, was sich weit spannt von IP, Steuern, M&A, VC, Datenschutz. Und ich persönlich bin eben im Bereich VC und M&A tätig und mache das schon seit geraumer Zeit, seit 1999.
Joel Kaczmarek: Kann ich bezeugen. Ich habe ja auch bei Jörg schon selber Kurse besuchen dürfen zu Gründerszene-Zeiten, ihn auch schon öfters erlebt. Und ich gebe am Anfang mal ein bisschen Disclaimer. Also Disclaimer Nummer eins. Wir wollen hier über Rechtsthemen reden, so dass sie Unternehmer verstehen und Otto Normalverbraucher versteht. Aber es ist natürlich keine Rechtsberatung. Das heißt, jeder von euch, der hier zuhört und in dem Bereich aktiv werden will, bitte holt euch mal einen professionellen Rechtsbeistand. Zweitens, Jörg und ich arbeiten wirtschaftlich auch zusammen, aber das ist natürlich dennoch hier ein unabhängiges, spannendes Format. So, that being said, kommen wir zu unserem Thema heute, das sind Garantien. Das kennt man sonst vielleicht nur, wenn man sich einen Fernseher kauft, eine Garantie bekommen, aber das gibt es natürlich auch, wenn man Transaktionen zusammen tätigt. Lass uns nochmal ganz simpel einsteigen, was ist eigentlich eine Garantie im juristischen Sinne im BVC-Fall und warum brauche ich so etwas?
Jörg Zätsch: Also der Investor steigt ja ein auf Basis einer gewissen Vorstellung. Nämlich er hat sich verschiedene Sachen angeguckt in der Due Diligence, also in der Überprüfung des Unternehmens. Dort wurden ihm sei es wirtschaftliche Kerndaten vorgelegt, sei es andere rechtliche Dokumente und die hat er bewertet. Und nun möchte er ja wissen, dass diese Dinge, die ihm vorgelegt worden sind, auch wirklich genauso sind. Das ist wie bei dem Fernseher, wenn der Verkäufer gesagt hat, das ist ein Farbfernseher, dann gehst du davon aus, das ist ein Farbfernseher. Und das wird rechtlich dann verankert in Form sogenannter Garantieversprechen. Dort heißt es dann zum Beispiel, es gibt keine Rechtsstreitigkeiten und daran ist dann auch eine Rechtsfolge geknüpft, nämlich in der Regel Schadenersatz, wenn dieses Garantieversprechen so nicht richtig ist.
Joel Kaczmarek: Und jetzt muss man sich ja so ein bisschen fragen, wer gibt das eigentlich genau ab? Heißt das dann in der Konsequenz immer, dass das automatisch der Gründer ist, der das einem Investor gibt? oder wer kann das sonst sein?
Jörg Zätsch: Ja, da kann man sich ja verschiedene Sachen vorstellen, wie du so richtig sagst. Nehmen wir mal eine Serie A-Runde, wo vielleicht Gründer drin sind, wo es einen Business Angel gibt, dann gibt es noch einen Professor, der irgendwie bei der Ausgründung dabei war und letztlich bliebe auch noch die Company übrig. Früher war es so, dass fast immer die Gründer nur die Garantien abgegeben haben. Wenn man hier in unserem Beispiel an den Professor herantrete, der würde sagen, also ich sage gerade mal, dass ich die Anteile habe, aber was ihr dann operativ da weitergemacht habt, da garantiere ich gar nichts zu, was auch irgendwo verständlich ist. Die gleiche Haltung würden die Business Angel einnehmen, die würden sagen, ich habe Geld gegeben, aber von dem Business habe ich eigentlich keine Ahnung, was ihr da treibt, also macht ihr das mal schön. Deshalb war es in der Vergangenheit mal so, dass die Gründer die Garantien gegeben haben. Jetzt sehen wir doch schon eine zweite Welle, würde ich sagen, der Gründung, wo die Gründer, wenn sie erfolgreich sind und gut sind, vielleicht ein bisschen emanzipierter sind und auch mal sagen, nö, persönliche Haftung möchte ich da eigentlich nicht übernehmen. Ich möchte, dass die Gesellschaft Garantien abgibt. Und vielleicht die Gründer geben nebenher noch Garantien ab, aber in geringerem Maße. Also das sieht man schon auch. Und der Basisfall ist aber immer noch, denke ich, dass die Gründer die Garantien abgeben. Aber das ist sicher ein Verhandlungspunkt dann auch.
Joel Kaczmarek: Also der Gründer kann Garantien abgeben, die Firma im Prinzip selbst, also die Gesellschaft und die anderen Gesellschafter. Kann eigentlich auch so ein Investor mit einer Garantie belegt werden, dass er sagt, zum Beispiel wenn ich Tranchen zahle, ich garantiere die zu zahlen, wenn X, wenn Y oder ist das eher untypisch?
Jörg Zätsch: Also Branchen, Meilstundzahlungen sind ja so gestrickt, dass man in dem Vertrag dann genau definiert, wann zu zahlen ist. Und dann hat natürlich der Anspruchsinhaber, sei es die Gesellschaft oder die Altgesellschaft, einen Anspruch auf Zahlung an die Gesellschaft. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, Klammer auf, wenn es vernünftig formuliert ist, Klammer zu. Also so Formulierungen wie der Milestone ist eingetreten, wenn der Investor nach seinem Ermessen sagt, dass es eingetreten ist, dann ist es eben so, dass der Investor bestimmt, ob der Milestone eingetreten ist oder nicht.
Joel Kaczmarek: Wo wir jetzt schon über so ein konkretes Beispiel reden, was wären denn so typische Inhalte für Garantien? Das heißt, worüber erstreckt man die?
Jörg Zätsch: Man muss sich letztlich das ganze Unternehmen angucken. Das fängt so an bei, die Anteile müssen da sein, es gibt keine Darlehen außer den offengelegten, so die ganze gesellschaftsrechtliche Seite. Ein wichtiger Punkt ist dann regelmäßig das Intellectual Property, die geistigen Rechte, dass die vorhanden sind und nicht dritte Rechte vorhanden. verletzt werden, die Finanzen werden garantiert, dass die Abschlüsse richtig sind. und so geht man so durch das Unternehmen. und je nach Unternehmen sollte das natürlich auch einigermaßen tailor-made sein, also eine Umweltgarantie irgendwie aufzunehmen, dass man irgendwie keine hazardous materials verwendet hat bei einem Unternehmen, was keine Ahnung, Online-Werbung macht, ist ein bisschen sinnlos. Also es ist der Gang durch das Unternehmen und die Absicherung dessen, was eigentlich für das Unternehmen an rechtlichen Grundlagen wichtig ist. Und jetzt mal die rechtliche Seite genommen. Wir unterscheiden zwischen verschiedenen Arten von Garantien. Du kannst sagen, es gibt keine Rechtsstreitigkeiten. Und wenn sich dann später herausstellt, am Unterzeichnungstag gab es aber eine Rechtsstreitigkeit, dann liegt ein Garantiefall vor. Das nennt man eine objektive Garantie. Das Ereignis ist eingetreten, es ist nicht qualifiziert und damit haben wir einen Garantiefall. Das Gegenteil von der objektiven Garantie wäre die subjektive. Nach Kenntnis der Gründer gibt es keine Rechtsstreitigkeiten. Dann muss der Investor nachweisen, dass der Gründer Kenntnis hatte. Und jetzt liegt es natürlich nahe zu sagen, ja super, dann geben wir als Gründer nur kenntnisbasierte, subjektive Garantien ab. So einfach ist es natürlich nicht. Das muss schon einigermaßen balanciert sein, dass das System der Garantien stimmt. Und dazwischen gibt es dann immer noch so, ja, Garantien nach bestem Wissen und Gewissen. Und wenn man Rechtsleihe ist, kann man sich ja fragen, steht das jetzt auf der Seite der objektiven Garantie oder ist es mehr im Lager der subjektiven Garantie? Man ist ja geneigt zu sagen, naja, nach bestem Wissen und Gewissen Das kann ich eigentlich gut sagen. Aber bestes Wissen heißt, man muss sich bestes Wissen verschaffen. Ich muss eine Anstrengung unternehmen, um ein gewisses Niveau zu haben, um diese Frage beantworten zu können. Also zum Beispiel am Maßstab eines ordentlichen Geschäftsführers. Ein Beispiel kann sein, wenn ich zusichere, die Marken verletzen keine Rechte Dritter. Nach bestem Wissen. Heißt das, nach bestem Wissen, dass ich vielleicht eine Markenrecherche hätte machen müssen? Da kann man sich natürlich streiten. Deswegen ist bestes Wissen mehr als nach meiner Kenntnis. Und das muss man sich vergegenwärtigen, wenn man so einen Garantiekatalog durchgeht. Man muss immer schauen, kann ich diese Garantie wirklich abgeben?
Joel Kaczmarek: Ich habe ja immer so das Gefühl oder mal so insgeheim gelernt, dass das eigentlich so eine Aufweichung von so einer Garantie ist, wenn man schreibt nach bestem Wissen und Gewissen, wenn man das eigentlich machen will, um so ein bisschen Fuzziness reinzubringen. Also wenn man jetzt irgendwie, weiß ich nicht, vermarkter Verträge macht oder sowas, was du gerade gesagt hast. Also ist das gar nicht so, sondern es ist eher sogar noch ein Ticken strikter als jetzt zum Beispiel diese reine Kenntnis.
Jörg Zätsch: Es ist strikter als die Kenntnis. Das Markenbeispiel zeigt sehr deutlich, nach meiner Kenntnis verletzen wir keine Marken, nach bestem Wissen verletzen wir keine Marken. Hätte ich mich vielleicht mal umhören müssen, ob wir irgendwo eine Marke verletzen, vielleicht mal eine Recherche machen müssen.
Joel Kaczmarek: Und welche Instanz entscheidet darüber, wann das erfüllt ist? Weil es gibt ja auch so diesen klassischen Passus, man sollte als Geschäftsführer handeln wie ein guter Kaufmann oder so ähnlich. Was macht denn ein guter Kaufmann? Das ist ja immer noch so subjektiv, das ist ja, wo dann Anwälte eigentlich ins Spiel kommen und sich über Deutungen und Deutungshoheiten streiten. Wo gewinne ich da eigentlich ein Verständnis?
Jörg Zätsch: Ja, das ist eine ganz schwierige Frage, weil wenn man ins GmbH-Gesetz schaut, da steht genau das drin, Geschäftsführer muss handeln nach ordentlichen. Und was ein ordentlicher Kaufmann ist, steht da aber nicht. Sondern das füllen die Gerichte aus mit mehrfach Rechtsprechung. Und dann kann man sich dann angucken, wie wohl dieser Fall entschieden würde. Aber du wirst es nie abschließend wissen. Was man glaube ich nicht machen darf, ist jetzt vor diesen Garantien so furchtbar Angst haben. Teilweise wird es leider auch durch Anwälte geschürt. Man verliebt sich dann darin, in irgendwelche Formulierungen rumzustochern. Es geht darum, dass der Investor einen guten Eindruck erhält. Und manche Garantien muss man sich eben anschauen, ob man sie abgeben kann. Aber man braucht auch nicht zu viel Angst davor zu haben. Denn in der Praxis, das werde ich auch häufig gefragt, wird es schon nicht so häufig durchgesetzt. Aber es kann sein, ich habe auch selbst Fälle erlebt, wo bei den Finanzgarantien, also die Jahresabschlüsse sind richtig und so weiter, alles Mögliche garantiert wurde. Aber das Ganze sich nachher als unheimliches Chaos herausstellte und dann wurden Ansprüche geltend gemacht, die man dann durch Vergleich geregelt hat, insoweit als der Gründer Anteile abgegeben hat.
Joel Kaczmarek: Ja, das wäre so, dass ich dich auch mal gefragt hätte. Also eine Garantie ist ja jetzt erstmal nur ein Konstrukt, wie das in der Praxis gelebt wird, ist ja was anderes. Aber da lass uns doch mal so ein bisschen drauf eingehen, was passiert denn eigentlich bei einem Garantiebruch? Also wenn genau so ein Fall vorliegt, dass ich irgendwie was garantiere und es stimmt aber eigentlich nicht. Egal, ob man jetzt schuld ist oder nicht, vielleicht muss man das ja unterscheiden.
Jörg Zätsch: Also erstmal zur Schuldfrage. Garantien würden verschuldensunabhängig gegeben. Das findet man als Gründer erstmal gefährlich und sagt, Mensch, wieso hafte ich da jetzt ganz streng nach Garantien? Das ist aber absolut üblich. Also da jetzt anzukommen und zu sagen, ja, nur wenn ich es schuldhaft falsch abgegeben habe, das wäre sicher verkehrt und würde die Verhandlungen ins Stocken bringen. Das soll gerade dieses Konzept der Garantien, die danach unterscheiden, objektiv, subjektiv, bestes Wissen auflösen. Also das wird dadurch aufgefangen. Was passiert jetzt, wenn ein Garantiefall da ist? Der Investor wird erstmal das Gespräch suchen. Und er wird es lange suchen, also dass Rechtsschaltigkeiten darüber geführt werden, ist wirklich extrem selten. Es ist so, dass dann theoretisch ein Schaden geltend gemacht werden kann, aber das ist natürlich auch ein schillernder Begriff. Was ist der Schaden eines Investors? Der Investor ist ja nicht mit 100% beteiligt, sondern lass ihn mit 15% beteiligt sein. Wenn ich einen Aufwand bei der Gesellschaft von 100 habe, was ist dann der Schaden? Ist der Schaden 100? Ist er 15, entsprechend dem Prorata-Anteil? Oder ist er vielleicht mehr, weil die Bewertung auf einem Multiplikator aufgesetzt hat? Oder ist es vielleicht überhaupt kein Schaden, weil? es war zwar ein Aufwand von 15 da, aber die Gesellschaft hat eine mehr als adäquate Gegenleistung dafür bekommen. Also das ist sehr schillernd, wird dann aber auch nicht bis ins Kleinste geregelt, sonst würde man verrückt werden. Und das hilft auch niemandem.
Joel Kaczmarek: Also so klassische Rechtsfolgen, dass man jetzt unmittelbar vor Gericht gezogen wird, was viele dann vielleicht denken in erster Sekunde, ach du Scheiße, ich habe eine Garantie verletzt, jetzt kommt der Anwalt meines Investors, das ist jetzt eigentlich eher untypisch.
Jörg Zätsch: Das ist eher untypisch, da wird zunächst in jedem Fall das Gespräch gesucht.
Joel Kaczmarek: Sagen wir mal den Fall, dass so ein Investor jetzt irgendwie auf einen schlecht zu sprechen ist, dass er aus irgendwelchen Gründen Partikularinteressen hat, dass er in eine andere Richtung will oder einem schaden will. Was wäre denn der Gang? Man hat irgendwie gesprochen und jetzt hat man aber eine gewisse Aggressivität auf der anderen Seite. Womit müsste man dann rechnen? Käme dann irgendwie der Anwalt auf einen zu und stellt Forderungen oder kriegt man dann gleich eine Klage oder was läuft dann eigentlich ab?
Jörg Zätsch: Also es würde dann so laufen, dass der Investor seinen Schaden darlegen würde und sagen würde, das und das ist es. Und dann würde im Vorfeld darüber gefochten, ob das so richtig ist. Und wenn man sich nicht einigt, dann kann es wirklich zur Klage kommen. Aber nochmal, ich würde Die Garantien hier nicht zu verteufeln. Es sollte auf keinen Fall in unserem Gespräch jetzt hier für den Hörer den Eindruck bestehen, dass das was ganz Schlimmes und Teufelszeug ist. Das ist absolut normal, wenn man professionell damit umgeht, muss auch keiner davor irgendwie Angst haben, sondern es gehört einfach zum Geschäft dazu.
Joel Kaczmarek: Ja, ich habe das auch irgendwie in der Praxis selbst schon mitgekriegt, dass ja manchmal die Suppe auch heißer gekocht, als gegessen wird. Also dieses typische Verklagtwerden, das ist ja auch mal so ein Damoklesschwert. Also ich habe so ein bisschen mitgekriegt, juristische Themen sind ja auch manchmal so auf Drohkulissen ein Stück weit aufgebaut. Aber gut, dass du es sagst. Also es ist eigentlich ein sehr übliches Instrument, von dem man sich jetzt vielleicht in erster Sekunde, das sollte man schon respektieren und ernst nehmen, aber man muss nicht nur Furcht haben, dass man jetzt panisch reagiert, wenn da steht Haftung. Genau so. Nichtsdestotrotz, lass uns doch auch mal über Begrenzungen sprechen. Sowohl im Sinne von, welche Auswirkungen kann das haben? Also Stichwort, gibt es irgendwie ein Capping? Und auch von der Dauer? Also man will ja eigentlich am Ende des Tages vielleicht am Zeitpunkt X eine Garantie abgeben, aber die Frage gilt jetzt irgendwie bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag, wie man so schön sagt. Was gibt es da für Begrenzungsmöglichkeiten?
Jörg Zätsch: Also Begrenzungen gibt es zunächst mal der Höhe nach. Früher immer gerne gesagt, volle Investment Amount ist die Kappungshöchstgrenze. Da ist man mittlerweile auch die zweite Welle der Gründer, glaube ich, ein bisschen weiter. Also das ist nicht immer das volle Investment Amount. Ich würde sagen, das ist jetzt auch mehr oder weniger Verhandlungssache. Das kommt auch hier drauf an, wer die Garantien gibt. Wir haben vorhin darüber gesprochen, dass auch die Gesellschaft in gewissen Grenzen Garantien geben kann. In gewissen Grenzen sage ich deshalb, weil das Stammkapital nicht zurückgezahlt werden darf. Also bei der GmbH wäre es möglich, wenn man diese Grenzen beachtet. Bei der Aktiengesellschaft würde ich Garantien, die die Gesellschaft gibt, für problematisch erachten. Aber nehmen wir mal an, wir hätten Gründer, die gemeinsam mit der Gesellschaft die Garantien abgeben. Dann könnte man zum Beispiel sagen, die Gesellschaft haftet für einen höheren Betrag in der Kappungsgrenze und die Gründer für einen niedrigeren Betrag, der dann kappungsmäßig festgehalten wird und sich zum Beispiel an einem Vielfachen des Geschäftsführergehaltes orientieren könnte. Man muss natürlich sehen, wenn die Gesellschaft haftet, das ist noch ein wichtiger Punkt bei den Verhandlungen, Dann fließt ja Geld aus der Gesellschaft raus. Das heißt, wirtschaftlich trifft diese Garantieverletzung alle Altgesellschafter, die eben dieses Geld nicht bekommen. Das ist also der Höhe nach. Und man muss auch von unten anfangen. Man sollte sich nämlich nicht über jeden Peanutsbetrag streiten. Man muss auch Minimalgrenzen festlegen. Da ist es ein bisschen schwierig, das ist meistens offengesagt ein bisschen Geschacher, was da rauskommt aus Minimalgrenzen. Aber das ist natürlich schon sinnvoll, das auch zu haben. Man kann auch sowohl bei den Minimalgrenzen als auch bei der Höhe unterscheiden. nach Garantien. Also die Garantie, ich habe alle meine Anteile, dass die eine höhere Kappungsgrenze hat, als zum Beispiel meine IP-Rechte verletzen, nicht die Rechte Dritter. Das könnte man ja zum Beispiel einführen. Und ist auch oft so gefordert, dass wenn man Begrenzungen hat, die unter dem Investmentvolumen liegen, dass zumindest da diese sogenannten Rechtsgarantien, Klammer auf, ich habe alle meine Anteile, Klammer zu, ausgenommen sind. Die gehen dann hoch. Das sind also Obergrenzen und Minimalgrenzen und dann kann man natürlich noch über Alternativen nachdenken. Zum Beispiel muss es ja nicht so sein, dass der Gründer oder die Gesellschaft Geld zahlen, sondern man könnte sich auch überlegen, dass der Gründer den Schaden dadurch kompensiert, dass er Anteile abgibt.
Joel Kaczmarek: Ist das nicht so ein Albtraum-Szenario für jeden Gründer? Das ist ja viel mehr Leverage und mehr Skalierung wertseitig auf so einem Anteil als auf einem Bargeldbetrag.
Jörg Zätsch: Ja, man muss es halt so sehen, dass der Gründer, wenn er diese Garantie abgibt, persönlich haftet. Und dafür sagen natürlich viele, dann ist es mir eigentlich lieber, wenn ich meine Anteile abgebe, als wenn noch auf irgendwie anderes Vermögen zugegriffen wird, was es vielleicht geben mag. Beispiel, man hat ein Secondary gemacht und jemand kommt mit Kapitalerhöhung rein, dann möchte man irgendwann dieses Geld aus dem Secondary sicher haben. Oder Man hat schon mal gegründet, hat da Exit Proceeds, die möchte man dann vielleicht nicht mehr ins Feuer werfen, sondern sagt, das ist jetzt meine neue Gründung, bitte nur die Anteile hier. Die besondere Schwierigkeit dann ist natürlich festzulegen, wenn ich einen Schaden von sagen wir 50.000 habe, wie viel ist denn dieser Anteil wert, den ich da übertrage, um das zu kompensieren. Das wird dann oft detailreich geregelt, es ist schwierig. Man kann sich das schon vorstellen, wenn man die Frage einfach nur stellt, Kommt es auf die jetzige Bewertung an? Kommt es auf die zukünftige Bewertung an? Wenn es auf die zukünftige Bewertung ankäme zum Beispiel, wie rechne ich eigentlich diesen Schadenseffekt raus? Denn durch den Schaden ist ja womöglich die Gesellschaft weniger wert. Also da kann man sich einige berechtigte Fragen stellen und man wird es wohl nie so 300 Prozent regeln können. Also das ist die eine Möglichkeit, Anteilsübertragung.
Joel Kaczmarek: Kannst du dabei nicht eigentlich sagen, dass du diese Möglichkeit immer hast, auch wenn du sozusagen mit de facto Geld haftest? Da kannst du doch immer noch hingehen als Gründer und kannst sagen, ich biete dir das jetzt in Shares an, lieber Investor. Also das musst du ja gar nicht schriftlich fixieren, wird auch so mancher vielleicht jetzt sagen.
Jörg Zätsch: Ja, das hat aber einen Nachteil. Eine schriftliche Regelung gibt mir die Möglichkeit, die Anteile abzugeben, auch wenn die dann nichts mehr wert sind. Wenn ich nichts regele, hat der Investor einen Geldanspruch, kann mich verklagen und vollstreckt dann in die Anteile, aber auch in andere Vermögensgüter, die ich habe. Wenn ich das jetzt auf eine Übertragungsmöglichkeit konzentriere, ist die einzige Möglichkeit des Zugriffs auf Vermögen durch den Investor wirklich auf diese Anteile. Man kann es auch so gestalten, dass ich es mir als Gründer aussuchen kann, ob ich in bar zahle oder ob ich die Anteile liefere. Aber dann liegt die Wahlmöglichkeit bei mir und nicht beim Investor. Letzter Punkt vielleicht dazu noch, denken kann man auch an sogenannte kompensierende Kapitalerhöhungen. Man sagt, wir hatten da einen Schaden, der Schaden hat zu einer Bewertungsminderung geführt und der Investor ist so zu stellen, als hätte er zu der geminderten Bewertung investiert. Ist dann wirtschaftlich so, dass natürlich auch wieder alle Altgesellschafter betroffen sind, denn diese werden ja unter Verzicht auf ihr Bezugsrecht verwässert.
Joel Kaczmarek: Und wie ist es bei der Dauer? Also was ist so die typische Länge von einer Garantie, die man abgibt und wie kann man sowas begrenzen?
Jörg Zätsch: Also da unterscheidet man auch wieder die Garantien, ich habe meine Anteile, es gibt keine weiteren Darlehen und so weiter. Also die Fundamentalgarantien, die laufen länger, irgendwas von 5 bis 7 Jahre so ungefähr. Das finde ich auch vollkommen in Ordnung. Und bei den operativen Garantien, also den Garantien zum operativen Geschäft, sagt man so als Grundregel, dass gut ist, wenn ein oder zwei Abschlüsse entstehen. nach der Unterzeichnung drüber gegangen sind, weil sich dann die Dinge zeigen. Also kann man irgendwas rechnen zwischen einem Jahr oder zwei Jahre oder man knüpft es an die Vorlage des Abschlusses und sagt, wenn der Abschluss 2017 vorgelegt worden ist, danach vier Monate und dann fährt es.
Joel Kaczmarek: Ist ja auch so ein bisschen so eine Frage von Vertrauensaufbau wahrscheinlich. Das ist ja dafür hebelt ja eine Garantie.
Jörg Zätsch: Ja, aber das ist schon schön, wenn irgendwann mal Schluss ist. Also das ist schon ein wichtiger Punkt auch da. Und Steuer läuft noch ein bisschen länger, weil Betriebsprüfungen kommen immer später. Das ist dann üblicherweise sechs Monate nach finaler Feststellung der Steuer.
Joel Kaczmarek: Abschließend, was wären denn so die drei Ratschläge, die du einem Gründer mit auf den Weg geben würdest, wenn es um das Thema Garantien geht?
Jörg Zätsch: Erstens Konzept überlegen, wer gibt eigentlich aus dem Gründerteam Garantien. Zweitens vernünftige Kappungsgrenzen vereinbaren. Und drittens Garantien gut durchlesen, überlegen, kann ich die abgeben. Denn wenn ich eine Garantie, so sagt es der Bundesgerichtshof, ins Blaue abgebe, einfach so, dann nützt mir auch eine Haftungsbeschränkung nichts, sondern dann hafte ich unmittelbar. Wer Schwamm im Haus hat und das weiß und nicht sagt, der haftet unbeschränkt.
Joel Kaczmarek: Also in diesem Sinne, ich glaube, das gibt ein ganz schönes Bild, was man eigentlich beim ganzen Thema Garantien so beachten sollte. Die wichtigsten Faktoren mal abgeritten. Jeder draußen, die hier zuhört, ich hoffe, euch hilft das alles. Kommentiert gerne, wenn ihr auch mal Fragen habt unter unserem Artikel. Und ansonsten freuen wir uns, wenn ihr uns 5-Sterne-Bewertungen bei iTunes gebt, weil das hilft uns zu steigen und noch mehr Leute schlau zu machen und zu bilden. Ich danke dir ganz herzlich, Jörg, und freue mich schon aufs nächste Mal.
Jörg Zätsch: Ja, lieben Dank.
Diese Episode dreht sich schwerpunktmäßig um Rechtsthemen: Joel trifft sich dazu regelmäßig mit wechselnden Top-Anwält:innen, Steuerberater:innen und Rechtsexpert:innen, welche dir praxisnah und leicht verständlich die wichtigsten Rechtsthemen erklären. Als Unternehmer:in und Gründer:in kannst du diese dadurch sofort verstehen und anwenden.