Franchisenehmer:in

Eine Franchisenehmerin oder ein Franchisenehmer ist eine rechtlich selbstständige Unternehmerin oder ein selbstständiger Unternehmer, die oder der gegen Gebühr das Geschäftskonzept, die Marke und das Know-how eines Franchisegebers nutzt. Im Gegenzug bestehen Vorgaben zu Sortiment, Auftritt und Abläufen sowie Melde- und Zahlungspflichten. Die Konstruktion ist relevant, weil sie es Ketten erlaubt, mit fremdem Kapital und lokaler Unternehmerschaft zu wachsen, während die Betreibenden ein erprobtes Konzept statt einer Neugründung übernehmen.

BeispielWer eine Fachmarktfiliale als Franchise betreibt, investiert eigenes Geld in Ladenbau und Personal, zahlt monatlich einen Umsatzanteil an die Zentrale und übernimmt dafür Marke, Einkaufskonditionen, Warenwirtschaft und Werbekampagnen.

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