BAFA
Erklärung
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; in Deutschland zuständige Behörde für Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern.
Beispiel
Das Unternehmen beantragt beim BAFA die Ausfuhrgenehmigung für gelistete Dual-Use-Produkte.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; in Deutschland zuständige Behörde für Exportkontrolle von Dual-Use-Gütern.
Das Unternehmen beantragt beim BAFA die Ausfuhrgenehmigung für gelistete Dual-Use-Produkte.