Streamingdienst

Ein Streamingdienst stellt Musik, Videos, Hörspiele oder andere Medien über das Internet zur direkten Wiedergabe bereit, ohne dass die Inhalte dauerhaft heruntergeladen oder als Datenträger gekauft werden. Abgerechnet wird meist über ein Abonnement oder über Werbung, wodurch aus einmaligen Verkäufen wiederkehrende Erlöse werden. Für Anbieter sind Inhalte-Lizenzen, Empfehlungslogik und Kündigungsquote die entscheidenden Stellschrauben des Geschäftsmodells.

BeispielEin Anbieter von Kinderhörspielen verkauft eine Abspielbox und dazu ein monatliches Abo, über das Familien auf eine wachsende Hörspielbibliothek zugreifen. Der Gerätepreis deckt kaum die Herstellung, der eigentliche Ertrag entsteht über die Laufzeit der Abonnements.

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