Stimmrecht

Das Stimmrecht ist das Recht, in der Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung eines Unternehmens über Beschlüsse mitzuentscheiden – etwa über Satzungsänderungen, Gewinnverwendung oder die Besetzung der Geschäftsführung. Es hängt üblicherweise am Kapitalanteil, kann aber vertraglich davon entkoppelt werden, etwa durch stimmrechtslose Anteile oder ein Vetorecht für kleine Beteiligungen. Wer die Stimmrechte hält, kontrolliert das Unternehmen faktisch – unabhängig davon, wem wirtschaftlich wie viel gehört.

BeispielEin Start-up gibt Investor:innen 30 Prozent der Anteile, koppelt daran aber nur zehn Prozent der Stimmrechte; die strategische Kontrolle bleibt so beim Gründungsteam, obwohl der Kapitalanteil deutlich verwässert ist.

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