Opposition

Als Opposition werden die Parteien und Abgeordneten eines Parlaments bezeichnet, die nicht die Regierung stellen. Ihre Aufgabe ist es, die Regierung zu kontrollieren, Alternativen zu formulieren und öffentliche Debatten zu erzwingen; dafür stehen ihr Rechte wie Anfragen, Untersuchungsausschüsse und Redezeiten zu. Sie ist ein Kernelement parlamentarischer Demokratie, weil Machtausübung ohne wirksame Gegenrede kaum überprüfbar wäre.

BeispielEine Fraktion ohne Regierungsbeteiligung fordert über eine parlamentarische Anfrage die Kostenaufstellung eines Großprojekts an und macht damit öffentlich, dass das Budget bereits deutlich überschritten wurde.

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