Niedergelassener Arzt

Als niedergelassen gilt eine Ärztin oder ein Arzt, die oder der eine eigene Praxis betreibt und Patient:innen ambulant behandelt – im Unterschied zur Anstellung in einer Klinik. Die Niederlassung ist an eine Zulassung gebunden und bedeutet zugleich unternehmerische Verantwortung für Personal, Räume und Abrechnung. Der Begriff ist wichtig, weil die ambulante Versorgung in Deutschland überwiegend über diese Praxen läuft und digitale Gesundheitsangebote genau an dieser Stelle andocken müssen.

BeispielEine Hausärztin eröffnet nach einigen Jahren in der Klinik eine eigene Praxis in einer Kleinstadt, rechnet ihre Leistungen über die Kassenärztliche Vereinigung ab und bietet zusätzlich Videosprechstunden an, damit Berufstätige nicht für jedes Rezept anreisen müssen.

Folgen zu diesem Begriff