Gregor Gysi: Ist Politik eigentlich Kunst?

Meinungsfreiheit ist das Grundrecht, die eigene Meinung frei zu äußern und zu verbreiten, in Deutschland verankert in Artikel 5 des Grundgesetzes. Sie schützt gerade auch unbequeme und unpopuläre Äußerungen, findet ihre Grenzen aber unter anderem im Persönlichkeitsrecht, im Jugendschutz und in den allgemeinen Strafgesetzen, etwa bei Beleidigung oder Volksverhetzung. Wichtig ist außerdem, dass sie vor staatlichen Eingriffen schützt und nicht davor, dass andere widersprechen oder private Plattformen eigene Regeln durchsetzen.
BeispielEin Unternehmen löscht unter einem Beitrag Kommentare, die einzelne Beschäftigte persönlich herabwürdigen — das ist keine staatliche Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern die Durchsetzung eigener Hausregeln.