Massenentlassung

Von einer Massenentlassung spricht man, wenn ein Unternehmen innerhalb von 30 Tagen einer größeren Zahl von Mitarbeitenden kündigt; die maßgeblichen Schwellen richten sich nach der Betriebsgröße und sind im Kündigungsschutzgesetz geregelt. In diesem Fall müssen der Betriebsrat beteiligt und der Agentur für Arbeit vorab eine Massenentlassungsanzeige übermittelt werden – Fehler dabei machen die Kündigungen unwirksam. Neben der rechtlichen Seite ist die Kommunikation entscheidend, weil auch das verbleibende Team die Situation als Maßstab für die Kultur des Unternehmens liest.

BeispielEin Softwareunternehmen mit 400 Beschäftigten baut 60 Stellen ab: Personalabteilung und Rechtsabteilung erstellen zuerst die Anzeige an die Agentur für Arbeit, verhandeln mit dem Betriebsrat einen Sozialplan und führen alle Gespräche an einem Tag, damit niemand über Flurfunk von der eigenen Kündigung erfährt.

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