Gründerkompensation

Gründerkompensation bezeichnet die Vergütung, die Gründende für ihre Arbeit und ihr unternehmerisches Risiko erhalten – neben oder anstelle eines Wertzuwachses ihrer Anteile. Dazu zählen Geschäftsführungsgehälter, Boni oder vertraglich zugesagte Ausschüttungen, besonders dann, wenn ein Verkauf des Unternehmens als Weg zur Wertrealisierung bewusst ausgeschlossen ist. Das Thema ist heikel, weil es zwischen der Liquidität des Unternehmens und der finanziellen Absicherung des Gründungsteams vermitteln muss.

BeispielEin Gründungsteam, das seine Firma in Verantwortungseigentum überführt hat, vereinbart mit dem Beirat ein festes Jahresgehalt plus eine gedeckelte Gewinnbeteiligung, weil ein späterer Verkauf der Anteile ausgeschlossen ist.

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