Telemedizin: Usecases und Businessmodelle

Das Fernbehandlungsverbot ist eine berufsrechtliche Regel, nach der Ärzt:innen Patient:innen grundsätzlich nicht ausschließlich über Kommunikationsmedien beraten und behandeln durften, ohne sie zuvor persönlich gesehen zu haben. In Deutschland wurde es 2018 gelockert, sodass eine ausschließliche Fernbehandlung im Einzelfall erlaubt ist, wenn sie ärztlich vertretbar ist und die nötige Sorgfalt gewahrt bleibt. Diese Lockerung war die rechtliche Grundvoraussetzung dafür, dass Telemedizin in Deutschland als Geschäftsmodell überhaupt möglich wurde.
BeispielEine Videosprechstunden-Plattform kann seit der Lockerung Erstdiagnosen bei einfachen Beschwerden wie Blasenentzündungen stellen und ein Rezept ausstellen, ohne dass die betroffene Person je in der Praxis war.