Einzelgründer

Als Einzelgründer:innen werden Personen bezeichnet, die ein Unternehmen ohne Mitgründende allein aufbauen. Sie entscheiden schneller und müssen Anteile nicht teilen, tragen aber alle Rollen, das gesamte Risiko und den fehlenden internen Widerspruch allein. Studien zur Erfolgsquote kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, weshalb weniger die Anzahl der Gründenden entscheidend ist als die Frage, ob fehlende Kompetenzen und ein kritisches Gegenüber anderweitig abgedeckt werden.

BeispielEine Einzelgründerin baut eine Online-Sprachschule auf, holt sich für Technik und Buchhaltung Freelancer:innen dazu und trifft sich monatlich mit einem Beirat aus zwei erfahrenen Unternehmer:innen, um Entscheidungen nicht ausschließlich mit sich selbst auszumachen.

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