Prospekterfordernis

Erklärung

Die rechtliche Pflicht, einen detaillierten Prospekt zu erstellen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen zu lassen, bevor Aktien öffentlich angeboten werden.


Beispiel

Beim IPO muss der Prospekt bei der BaFin eingereicht und genehmigt werden.