Prospekterfordernis
Erklärung
Die rechtliche Pflicht, einen detaillierten Prospekt zu erstellen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigen zu lassen, bevor Aktien öffentlich angeboten werden.
Beispiel
Beim IPO muss der Prospekt bei der BaFin eingereicht und genehmigt werden.