Komplementär
Erklärung
In einer Kommanditgesellschaft der persönlich haftende Teil des Unternehmens.
Beispiel
Bei KGAA-Strukturen können Komplementäre unterschiedliche Rechte haben.
In einer Kommanditgesellschaft der persönlich haftende Teil des Unternehmens.
Bei KGAA-Strukturen können Komplementäre unterschiedliche Rechte haben.