Anfangsverdacht
Erklärung
Anfangsverdacht ist der erste begründete Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, ohne dass dies bereits bewiesen ist.
Beispiel
Aufgrund der Steuererklärung des Unternehmens lag ein Anfangsverdacht für Finanzbetrug vor.
Anfangsverdacht ist der erste begründete Verdacht, dass eine Straftat begangen wurde, ohne dass dies bereits bewiesen ist.
Aufgrund der Steuererklärung des Unternehmens lag ein Anfangsverdacht für Finanzbetrug vor.